Der LKW-Fahrer, der im Dezember 2020 den 73-jährigen Radfahrer Günter Hense in Ginnheim beim Rechtsabbiegen tötete, wurde nun vom Amtsgericht Frankfurt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der LKW-Fahrer die Schuld für den Unfall trägt und die Spiegel des LKW falsch eingestellt waren. Auf der Straße, auf die der LKW-Fahrer unterwegs war (Ginnheimer Hohl), gilt ein Fahrverbot für Lastwagen. Hinzu kommt, dass der Radfahrer Vorfahrt hatte.

Die Strafe für diese fahrlässige Tötung beträgt 5.000 € Geldbuße und eine Haftstrafe von 10 Monaten auf Bewährung. Ob der Berufskraftfahrer weiterhin LKW fahren darf oder ob ihm sein Führerschein entzogen wird, ist nicht bekannt.

Quellen:
Frankfurter Rundschau vom 07.01.2022: „Urteil Amtsgericht Frankfurt: ‚Rechts ist immer die Teufelsseite'“
F.A.Z. vom 07.01.2022: „Radfahrer ohne Chance – Bewährungsstrafe für Lastwagenfahrer“

Wir, die Frankfurter Radfahrenden, trauern weiter um Günter Hense.